Änderungen der StVO 2017
Im Jahr 2017 gibt es einige Änderungen in der StVO. Unter Anderem wird es Aufsichtspersonen von Kindern bis zu acht Jahren möglich sein, mit dem Kind auf dem Bürgersteig zu fahren. Die Geldbußen für Handyverstöße im Straßenverkehr werden teurer werden. Außerdem können Freiheitsstrafen oder Geldbußen für Schaulustige verhängt werden. Zudem wurde beschlossen, dass in allen Neufahrzeugen, welche ab dem 31. März 2018 zugelassen werden, ein sogenanntes eCall System verbaut sein muss. Dieses setzt bei Unfällen ein automatisches Notrufsignal an den Rettungsdienst ab. Außerdem wird die Rettungsgasse nun immer zwischen der Linken und der rechts darauffolgenden Spur gebildet. Zudem muss diese bereits bei zähfließenden Verkehr gebildet werden!
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