Änderung der StVO
Der Bundesrat hat eine Neuregelung der Straßenverkehrsordnung beschlossen. Nun steigen die Strafen wenn bei einem Stau oder zähfließenden Verkehr keine Rettungsgasse gebildet wird.
Die Neuregelung sieht nun folgende Bußgelder vor:
- Keine vorschriftsmäßige Rettungsgasse bilden:
- 200€ + 2 Punkte
- ...mit zusätzlicher Behinderung:
- 240€ + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- ...mit Gefährdung:
- 280€ + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- ...mit Sachbeschädigung:
- 320€ + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
Weitere Interessante Fragen und Antworten können unter der Webseite des ADAC nachgelesen werden.
Elektronische Geräte am Steuer
Durch die Neuregelung wird ebenfalls nicht nur das Handy sondern nun auch weiteren elektronischen Geräten die Benutzung am Steuer untersagt.
Die Benutzung von elektronischen Geräten am Steuer ist nur stehenden Fahrzeug MIT ausgeschalteten Motor zulässig. Ebenso ist die Benutzung des Handys auf dem Fahrrad untersagt und steht nun mit 55€ Bußgeld unter Strafe.
Weiter Information und Bußgeldinformationen
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